Steuerberaterin Cordula Voss

Unsere Leistungen

Eine individuelle, kompetente und vertrauensvolle Beratung in Steuerfragen ist das A und O für jeden Erfolg – schließlich ist das Steuerrecht komplex und stets Änderungen unterworfen. Wir leisten dies und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen, indem wir ihre individuelle Steuerlast optimieren. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Vermögensaufbau unserer Mandanten.

Eine Auswahl unserer Leistungen

Als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege können Sie auf uns zählen:

  • Wir begleiten Prüfungen durch Finanz- und Steuerbehörden
  • sowie Sozialversicherungsträger.
  • Wir vertreten Ihre steuerlichen Interessen.
  • Wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Rechtsform.
  • Wir beraten Sie bei erbrechtlichen Regelungen.
  • Wir führen Testamentsvollstreckungen durch.
  • Wir beraten Sie rund um Bescheinigungen.

Honorar

Für unsere Leistungen gibt es, ähnlich wie bei Rechtsanwälten, vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die amtliche Gebührenregelung findet sich in der Steuerberatergebührenverordnung. Das bedeutet, dass der Wert einer bestimmten Leistung per Gesetz festgeschrieben ist.

Prinzipiell gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen abzurechnen:

Nach dem Gegenstandswert

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren ist der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z.B. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen. Abhängig von der konkreten Tätigkeit gibt die Gebührenordnung den jeweiligen Mindest- und Höchstwert vor.

Pauschalvergütungsvereinbarung

Anstatt über eine Wertgebühr abzurechnen, besteht auch die Möglichkeit bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen (Finanzbuchhaltung, Jahressteuererklärungen, Jahresabschlüsse) eine Pauschalvergütungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, dass für diese Leistungen im Vorfeld ein bestimmtes Honorar vereinbart wird, das sich am zu erwartenden Aufwand orientiert. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kosten sind von vorneherein genau kalkulierbar.

Vergütung nach zeitlichem Aufwand

Für Leistungen, die nicht der Gebührenverordnung unterliegen oder für die die Gebührenverordnung keine fest definierte Wertgebühr vorsieht, vereinbaren wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Tätigkeiten, die unter diese Rubrik fallen, sind beispielsweise Teilnahme an Betriebsprüfungen und Prüfungen durch den Deutschen Rentenversicherung Bund. Beachten Sie bitte: Steuerberater arbeiten weder auf Provisionsbasis, noch ist das Honorar abhängig von Steuerrückerstattungen oder -nachzahlungen.

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Aufwendungen, die Ihnen für steuerlichen Rat entstehen, können Sie wiederum steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung wurde zwar zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Der größte Teil des Beraterhonorars kann jedoch weiterhin geltend gemacht werden, insbesondere bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und den freien Berufen.